Sagen Sie mir die Gesetze, die für den Heilpraktiker zuständig sind, und welche Rechten und Pflichten Sie haben und was Sie nicht dürfen.
Prüfling
Hilfspflicht, Schweigepflicht, Sorgfaltspflicht, Weiter- und Fortbildungspflicht, Aufklärungspflicht, Dokumentationspflicht, Aufbewahrungspflicht, Hygienepflicht, Haftpflicht, Meldepflicht und Abfallentsorgungspflicht.
Ich darf keine Medikamente ausgeben, keine Rezepte ausstellen, keine Gutachten schreiben, keine Impfungen geben, keine Infektionskrankheiten behandeln, keine Geschlechtskrankheiten, keine Geburtshilfe oder Zahnbehandlungen durchführen. Nicht gemeinsam mit Ärzten in den gleichen Praxisräumen arbeiten, nicht über die Krankenkasse abrechnen und einen Todesschein ausstellen.
Die Heilkunde nicht im Umherziehen ausüben ohne eine Niederlassung zu haben, wenn verdacht auf eine Straftat vorliegt nicht behandeln, keine Heilversprechen und Fernbehandlungen geben, Titel- und Werbeverbot. Damit ist gemeint, dass es keine Heilversprechen in der Werbung geben darf und der Titel nicht so angegeben werden darf, dass das Missverständnis entstehen könnte, man hätte studiert (zb Doktor oder Therapeut).
Heilpraktikergesetz, Arzneimittelgesetz, das Infektionsschutzgesetz habe ich dann noch näher erläutert.
Anmerkung
Rechte (Grundlage Heilpraktikergesetz): Wir dürfen psychische Krankheiten diagnostizieren und Psychotherapie ausüben.
Es gibt keine spezifische gesetzliche Einschränkung, welche psychischen Erkrankungen des ICD-10 wir nicht behandeln dürfen. Dies ergibt sich indirekt über die Sorgfaltspflicht und z.B. das Arzneimittelgesetz (Erkrankungen die medikamentös behandelt werden müssen, wie z.B. Psychosen).
Beschreiben Sie mir doch bitte den Vorgang, wenn ein Patient in Ihre Praxis kommt. Wie verfahren Sie?
Prüfling
Tragfähige Beziehung aufbauen, offen und einfühlsam auf ihn eingehen, Aufklärung über Risiken, Dauer, Art der Therapie und Kosten erklären, dann Anamnese, Psychopathologischen Befund erstellen, Differenzialdiagnose und dann Therapie.
Anmerkung
Aufklärung über Nebenwirkung der Therapie und dass von Psychotherapeuten die Kosten in der Regel übernommen werden, vom HPP nicht.
Erklären Sie mir die Anamnese und den Psychopathologischen Befund im Detail.
Anmerkung
Anamnese, wörtlich "Wieder-Erinnerung" ist die Erfragung aller relevanten Informationen für die Diagnose. Relevant für uns sind die Aktuelle Anamnese, Krankheitsanamnese, Sozialanamnese, biographische Anamnese und Fremdanamnese.
Der psychopathologische Befund fasst die Ergebnisse der diagnostischen Untersuchung zusammen.
Fallbeispiel: Ein 37-jähriger Mann, dessen Frau ihn vor kurzem verlassen hatte und wieder eine neue Beziehung einging. Nach der Trennung fühlte er sich antriebslos, unruhig, schlief nicht mehr gut und hatte an nichts mehr Interesse. Dann fing es bei ihm an, dass er Stimmen hörte, die ihm in Befehlstönen immer wieder in den Kopf kamen.
Was fällt Ihnen dazu ein - welche Diagnose und Differenzialdiagnose ?
Prüfling
Ich fasste erst noch einmal alles zusammen und ging zuerst auf die Depressive Episode ein.
Dann ging ich auf die Schizophrenen Symptome ein, die aber auch durch Medikamente oder Alkohol bedingt sein könnten oder von einer organischen Psychose stammen könnten.
Dann erzählte ich, dass die Schizophrenie teilweise erblich bedingt sein kann aber nicht ausschließlich, da bei eineiigen Zwillingsstudien nur fünfzig Prozent auch eine Schizophrenie bekommen hatten, es sind biologisch-psychisch-soziale Faktoren mitbeteiligt: In welchem Umfeld ist der Patient aufgewachsen?, Wie war seine Entwicklung?, Hatte er eine tragfähige Familienbindung? etc...
Wenn aber eine Disposition vorhanden ist, könnte sich durch ein belastendes Ereignis die Schizophrenie manifestieren. Das müsste im Vorfeld aber erst einmal organisch abgeklärt werden.
Anmerkung
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Der Patient teilt Ihnen nun mit, dass er, wenn er Ihre Praxis verlässt, nicht garantieren könnte, dem neuen Nebenbuler nichts anzutun, da seine Stimmen ihm sagen würden, er solle ihn erschlagen.
Erklären Sie Ihr Vorgehen und erzählen Sie auch, was Sie über das Unterbringungsgesetz wissen.
Prüfling
Erläuterte den Umgang sowie das Unterbringungsgesetz. Würde Psychosozialen Dienst anrufen, und wenn er nicht erreichbar wäre, die Polizei.
Anmerkung
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Was würde der Psychosoziale Dienst denn machen? Das Unterbringungsgesetz ist ja ein Ländergesetz, wer ist denn bei uns in Hessen noch dafür zuständig außer der Polizei?
Prüfling
Natürlich das Ordnungsamt.
Anmerkung
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Wenn ein epilepsiekranker Mensch in Ihrer Praxis wäre und er einen Anfall bekäme, wie würden Sie damit umgehen und wie erfragen Sie so etwas im Vorfeld und mit welchen Verfahren bringt man es in Erfahrung?
Prüfling
Ich erklärte mein Vorgehen und kam dann, mit ein bisschen Verzögerung, auf die Bildgebenden Verfahren.
Anmerkung
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